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Briefwechsel i.S. der Verpfändung/Pfandschilling des Jacob Guttowski

 

?……st…? den 29. Martii 1700

Durchläuchtigster, Großmächtigster Churfürst
allergnädigster Herr, Herr!

Nachdehm Jakob Guttowskj von Diebowen, bei
Sr: Chf: Durchl: umb einen Consens, daß Er sei=
ne nach dem Vater ererbte 7 Huben verpfän=
den möge, gefüget, und Sr: Churfürstl: Dhrl:
gnädigst brachten zu berichten, war viel Huben
demselben Guttowskj zu gehören, was …… (Sie) ni=
grutens Werts sind, und ob Sie auff der
Apertur[1] t…ken, auch ob sonst etwas bedenk-
liches dabeÿ seÿ. So berichte darauf gehor-
sambt, daß derselbe nach seinem Vater 7 Huben
in Diebowen Ererbet hat. Beÿ diesem Freÿ
Dorffe sind 30 Huben vom George Delbiz
Anno 1514 zu Magdeburgischen Rechten ver=
schrieben, davon 14 H die Zwallinner beseeßen,
welche wegen einer auff dem Fluß Johannis=
burg gehabten Mühl, durch welche dieses Ambt
Hauß oft unter waßer gesetzet worden, welche
Sie selbige abbrechen müßen, vom Scharwerk
auch Pflug Getreÿdich Anno 1598 sind be=
freyet worden. Diese 14 Huben, hat nach=
mals des Jacob Guttowskj Vater gehabt,
nach seinem Tode haben deßen Hinterlaßner
Zweÿ Söhne, alß Pawel und obbenandter Jacob
untereinander vertheillet, und sind also diesem
Jacob 7 Huben Zugefallen; wrellen die Hu=
ben beÿ dersem Dorff sehr verwachßen auch
schlecht sindt, so kan eine Hube nicht höher alß
á 60 x[2] gleich anderen dergleichen Freÿen Hu=
ben gerechnet werden. Dieser Guttowskj
ist aber 50 Jahr alt und hat keine Kinder
lebet auch in unverheyrathetem und in einem
sehr armen Stande. Wrellen nun diese
'Huben vom Scharwerk auch Zinß Getreÿ=
dich befreyet sindt; auch sonsten verschlechten
würden. So stelle Sr: Chf: Dchl: anheimb
ob Sie consenteren wollen, daß dieser Gut=
towskj seine 7 Huben, in seiner großen
Dürftigkeit verpfänden  soll, oder nicht

…… ersterbe



[1] ? Durchblick ?

[2] Zeichen für Geldwert / Thaler, Grosche

 

 

7  

Durchlauchtigster, Großmächtigster Churfürst

         Gnädigster Herr!

Es hatt der Jacob Gutovskÿ unlängst Ew. Churfr. Durchl. umb
dero gnädigsten Consens, auf seine zu Magdeburgischen Rechten
verschriebenen und im Ambte Johannisburg gelegener Gutt
Dibowa, einen Pfandschilling von 500 x[1] vom Ludwich von Schlich-
ting aufzurechnen, unterthänigst gebeten; es haben auch darauf
Ew. Churfr. Durchl. dem Ambte Johannisburg per Schriptum gdst[2]
aufgegeben, einen unterthänigsten Bericht von dem Gutt
Dibowo deshalb abzustatten; Wann nun solchener Bericht von
gedachtem Ambte ehegestern bey, dero hiesigen Hocherleuchten
Regierung eingekommen, mittelst aber das in dem
gedachten Resripto eingeschloßen gewesenen unterthänigste
Memorial des Gutowskÿ von dem Ambte Johannisburg mit
dem Bericht wieder zurückzuschicken, vergeßen worden;

Alß muß Gutowskÿ nochmahln, daß er die verlangte 500 x
weil das Gutt Dibowa in fast wüstem Stande ist, und er also
sein Glück bey der Miliz suchen muß, zu seiner Ausrüstung
und andern unfermeidlichen Außgaben anzunfreunden
genöthiget wird, Ew. Churf, Durchl. dehmütigst vorstellen,
und daneben unterthänigst bitten, Sie geruhen gibst
ihm dero Consens zu Aufnehmung solhanen verlangten
Pfandschillinges[3] auf das Gut Dibowa von dem Ludwich
von Schlichting in Gnaden zuertheilen; er ist hierüber
gnädigster Erhörung versichert und erstirbet

   Ew. Churfr. Durchl.



[1] Zeichen für Geldwert / Thaler

[2] gnädigst

[3] durch Pfand gesicherter (Darlehens-) Betrag. 

 

Wir Friedrich der Dritte, Churfürst
cum tot: tit:

 

fügen hirmit zuwißwn, maßmaßen Uns Jacob
Guttowski unterthänigst Zuvernehmen gegeben
welchergestalt er Zu Erforderung seines Glücks
Fünfhundert :::::::::::Desktop:Tifs zu 1691/1694 92 EM 57d 130 Paul G. Diebowen Befreiung:Zeichen für 500 Thaler?.tiff[1] auff seine im Ambt Johannis-
burg gelegene von seinem Vater ererbete Sieben
Magdeburgische Huben in Dibowen auffzunehmen
und selbige Zinsverpfändung genötiget würde,
Weshalb er Uns umb Ertheilung Unsers gnä-
digsten Consensus demütigst gebeten. Wann
dem laut eingehohltem Ambtsberichte gedachte
Hubes sehr verwachsen und schlecht sind, Suzppli-
cant dabey in einem sehr armen Stande lebet,

und solche Hube, da er einen Bruder und deßen
Kinder am Erbe hat, auf seiner apertur[2] stehe,
Unsere Preuische Regirung auch Vermöge
LandTags Verabschiedung de ao 1663 auff solche
Fäll Consensus in Unserem Hohen Nahmens zuerthei-
len genugsahm autorisiert und bevollmächti-
get ist: Als Consentire und verwilligen Wir
hirmit aus Höchster LandesFürstl. Macht und
OberHerrschaftlicher Vollenkommenheit hirmit
in Gnade, da obgedachter Jacob Guttowski zu
erwehntem Behuff auff bemelde 7. Hube zu Di-
bowen 500 :::::::::::Desktop:Tifs zu 1691/1694 92 EM 57d 130 Paul G. Diebowen Befreiung:Zeichen für 500 Thaler?.tiff auf…… und selbige an Lud-
wig von Schlichting verpfänden möge; Jedoch daß
er auch dahin bedacht seyn soll gemeldte Huben
von solcher Schuld ehestens zubefreyen. Im übrigen Unsere
Rechte und Pflichten ehr Schade. Uhrkündtl.



[1] Zeichen für ? Thaler

[2] apertur - französisch -> Deutsch "Öffnung" (Eröffnung)

 


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