http://goo.gl/maps/g47zV Stylesheet Comic Sans

Seraphin Guttowskj ein Land Cämmer
*nach 1550 bis 90 Gutten - †vor 1656

der Generation nach "mutmaßlicher" 8xUrgroßvater

"Es soll aber von solchen 41 Huben ein Churfürstl. Bedienter 13 Huben beseßen haben,
davon Er weder gescharwerket noch das Pflug Getreÿdich abgegeben,
da auch Anno 1635 und in folgenden Jahren ein Pflug Getreÿdich Einer Gleichheit gemachet

Quelle: aus GSTA PK - XX EM 57d 151 - Seite 10  v. 22. April 1698

dessen Sohn

Andres Guttowskj
besitzt 13 Huben in Gutten
und gibt nach 1656 als "junger Mensch" nach dem Tartarensturm, ohne Frau und Hilfskräfte auf,
wohnt dann im Lyckischen Amt in Kobilienen und kann keine Steuern zahlen
im Schriftverkehr vom 3. Juli 1699 heißt es:
"…… jetzige Besitzer, alle Hube cum onere ex Privilegio nicht halten kan, und dannachero nur einen Haufen Schulden, sich häuffen werden."
"…… davon 6 Hube aller Pflichten freÿ Ihm und auf seine beÿde Töchter verliehen, undt die übrigen 7 Huben von Ihnen davor annehmen, und als ein Caduc verkaufen laßen wollen,"
Andres Guttowski hat den 27. 8br. 1714 - vergleichbar wie Mathes Gutowski im Jahr 1690 - für Kobilienen, Amt Lyck  "vermöge Königl. allergnädigsten Befehl den Erb Eyd abgelegt".
Von der Kobilienen-Verwandtschft "ist Johan Kobilinski in Königsberg gewesen und hat da geschworen"
weitere "Kobilinsker" sind 1714 Andres, Jacob, und Augustus - (Quelle SoSchr. Nr. 45 des VfFOW - S. 333)

GSTA PK - XX EM 57d 151 - Seite 10 - v. 22. April 1698

aus HSTA PK - XX EM 57d 151 - Seite 4

Friedrich der dritte Churfürst p:

Sehr, Lieber, getreuer! Es will Andres Guttowskj Von Koblinnen Von seinen in dem dir anvertrauten Ambt Johannisburg Zu Magdeburgischem Rechten Habenden 13 Huben hierher an Uns abtreten, Wann wir ihn die übrigen Sechs Zu Cöllmischen Rechten Verbriefen wollen, und wann wir dabeÿ bedenken Hetten, so Bittet Er, Ihn zu verstatten, daß Er gd. 13 Huben insgesambt verkaufen möchte, wir an solches aus seinend Hirbeÿ kommender gehorsambst Memorial ersehen wirst; Wir Befehlen dir darauß in ganz dieses an erbirthen und eventualiter dabeÿ gethanes anersuchen Zu erwegen, und uns dein unmaaßgebliches Gutachten zueröffnen, wie du  meinst daß

 

daß wir uns darauß Zu des Supplikanten Consolation und ohn dieser praejudis zu erklären geben, Königsberg d 3.ten July Anno 1697

Friederich

Er Dankelmann (Eberhard von Dankelmann)

aus GSTA PK - XX EM 57d 151 - Originale Seiten 5, 5b und 6 inhaltlich gleich zu den kalligraphisch schöneren Abschriften - diese folgen Seiten 9, 10, 10r, 11, 12 u. 13 (Umschlag) - diese im Folgenden.


Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster,
König.
Allergädigster Herr, Herr.

Daß wegen der 13 Huben zu Gutten im Rosischen Kirch-
den 22ten April ao: 1698 berichtet habe, wie nohin-
lich einige des Nahannes (Nahmens ?) Guttowsker solche gantz freÿ
genoßen, da sie doch unter denen 41 Huben verschrie-
ben sind, und dahero auch aller Pflichte, welche
die anderen Huben leisten, auch thun solten, in Er-
wegung die Erben kein absonderliches Privilegium
daß sie von den anderen Huben abgesondert, und von
allen Pflichten freÿ seÿn sollen, aufweisen können;
dann die der Erbe Andres Guttowskj 7 Huben Ew:
Königl: Maÿt zum Caduc offeriret; doch mit der
Bitte, daß Ew: Königl: Maÿt: Ihnen die übrigen
6 Huben, von Scharwerk und PflugGetreÿdich
befreÿer, zu Cöllmischen Rechten befreÿen
wollen, zeiget hiebeÿ die Abschrift sub Lit: A:
Wolln nun hirinnen Ew. Königl: Maÿt Interehse
verfiret, so habe ofttmahlen erinnert undt
gebethen Mir zu Befehlen, wie die Huben weiter
gehalten werden sollen, da aber darauft
keine Verabscheidung erfolget, so habe hirbeÿ

                              die

 

 

Durchlauchtigster, Großmächtigster, Churfürst.
Allergnädigster Herr, Herr.

Auß hiebeÿ kommender Abschrift von dem, denen Vorigen
Besitzern des Dorffs Gutten beÿ Borrowen dieses
Ambts, ertheilten Privilegio werden Ew: Churfrl:-
Durchl: zu ersehen belieben, wie denen selben
41 Huben Anno 1538 zu Magdeburgschen
Rechten Verschrieben worden; davon sie gleich
anderen freÿen Scharwerken, das Pflug Ge-
treÿdich und andere Pflichte entrichten sollen.
Es soll aber von solchen 41 Huben ein Churfürstl.
Bedienter 13 Huben beseßen haben, davon
Er weder gescharwerket noch das Pflug Ge-
treÿdich abgegeben, da auch Anno 1635
und in folgenden Jahren ein Pflug Getreÿ-
dich Einer Gleichheit gemachet, und auf
alle Huben nehmlich á 2/4 Korn und 1 Pfl:
Gerst auf jede Huben zugeschrieben worden;
ist auf die 13 Huben kein Pflug Getreÿdich
zugeschrieben, sondern gantz freÿ gelaßen;

Vor dem Tartarischen Einfall hat diese 13 Huben
der Saraphin Guttowskj Ein Land Cemmer
Beseßen, nach deßen und seiner Kinder Ab-
sterben, hat solche Andres Guttowskj ererbet,
weile Er aber im Lyckischen wohnet, so hat
Er die Huben bishero nicht gebrauchet, son-
dern sie wünst liegen laßen; dahero werden die  

                        Con=

Contributiones davon gegeben, noch andere Pflichte
geleistet worden, wodurch aber Sr. Churfürstl:
Durchl: Schaden leiden. Solches weiter zu ver
bietten, habe diesen Guttowskj angehalten,
daß Er die Huben in Besitz nehmen, und nicht nur
die Contributiones, sondern auch das Pflug-
Getreÿdich davon abgeben und gleich anderen
Einwohnern scharwerke, oder Eine Verabscheidung
produciren soll: daß Er vom Scharwerk
undt Pflug Getreÿdich befreÿet ist; wann
Er aber nichts zu seinem Schutz finden könne;
So hat Er in dem hiebeÿ wieder zurück Kom=
mendes Supplicato gebethen, daß Sr:
Churfürstl. Durchl: davon 6 Hube aller
Pflichten freÿ Ihm und auf seine beÿde
Töchter verliehen, undt die übrigen 7 Huben
von Ihnen davor annehmen, und als ein
Caduc verkaufen laßen wollen, warumb
diese Hubes befreÿet werden, finde im
Ambt keine Nachricht, welches auß Sr.
Churfürstl. Durchl. allergnädigsen Befehle

Vom 3 ten JuliJ ao: 1697 unterthänigst

                              Berichtes

Berichte sollen, und waß Sie auf das Suppli-
catum zu vorabschieden geruhen, er-
wahrte Dero allergnädigste Verord-
nung, melde aber dieses dabeÿ, daß
der jetzige Besitzer, alle Hube cum
onere ex Privilegio nicht halten
kan, und dannachero nur einen
Haufen Schulden, sich häuffen werden.

Ersterbe 

Lit B.

Friederich der Dritte Churfürst

Edler Lieber getreuer; Es will Andreas Gut-
towskj von Koblienen von seinen in dein dir
anvertrautes Ambt Johannisburg Zu Magdebur-
gischen Rechten habende 13 Huben sieben an
uns abtreten, Wann wir ihm die übrig
Sechs zu Cöllmische Rechten verleihen Wollen,
und Wann Wir dabeÿ Bedenken
hatten so bittet Er Ihm Zu Verstatten, daß
Er gedachte 13/ Huben ins gesambt verkaufen
möchte, wie du solches auß seinem Hiebeÿ
kommenden Gehorsamen MEMORIAL ersehen
wirst; Wir Befehlen dir darauf in Gnad
dieses anerbiete und eventualiter dabeÿ
gethanes Anersuchen Zu erwegen und
uns dein ohnmasgebliches Gutachten zu
eröffnen, wie du meinest, daß Wir uns
darauf zu der Supplicanten Consolation und ohne
Unser prajudict zu erklähren haben

          Königsberg d 3 Julÿ 1697

Folgender Umschlag gehört zu einer Korrespondenz vom 23. Januar 1703 -

die Blätter datieren aber vom 12.03.1703

Die Abschrift von S: Königl: Majestät allergnädig-
sten Befehle sub Lit: B: durch einen Erben ein-
hirken (?) sollen, mit unterthänigster Bitte,
allergnädigst zu befehlen, wie mit denen
13 Huben weiter gehalten werden soll

Ersterbendt
Johannisburg d. 23 ten Januar Ao: 1703
Allerunterthänigster Diener 
W Fink von Finkenstein

Die "unendliche Geschichte" mit dem Gutter Erbe geht weiter per 31.01.1699, und nochmals den Vortrag 


Datenschutzerklärung


http://goo.gl/maps/g47zV