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Quelle: GSTA PK - 1595 XX - EM 57b Nr. 65 Bittschrift Landkämmerer Paull Gutt

 

Umschlag des Briefes vom 6. August 1582
breite obere Seite - amtliche Beurteilung des Briefinhalts, der Bitte von Paul Gutt

Dem Land Chemer Pauel Gutten / ist ein Pferdt in F. d. gescheftweg, / wie im P. d. …f : hüldung (Huldigung) / gezogen, Imbkommen. …. / nach Jo brg auf …f P. D ankunft (auskunft) / dahin geschieben haben rinz urkruftry, 

Dringend 2 hubes landes so muste / am Seeh Koschel gelegen. dieselben / zu…künften Arbeit uft p.d. befindlich. / 

Ein teil am Seeh Burowen zunur …… ist / M.g.S. nitt zurtreglich, weil Schon von das / die Blumsteinen imselben Seeh, die nach zurge / haben, nach M.g.S. pur im, zur winterzeittry.

Paull Gutt Landkemmerer Im, / Johannsburgischen bringt beschweringes / weil (weiß) für das sein Pferdt ? …nder Ihnen / dorrnach ……… daselbten habenn ein zu / kaufen, verreisten nun …an, nieder praallen / und allßballd Todt blieben,  Dö ist: Aff: dhr / umb ergenzlichkeit und erstattung, / 

Item Dixt Euch F. dh: wollen Ihm exepl / seiner getreuen Dienerschaft Ihm / mit gnaden bedanken /

Zum dritten Ihre F. dl. (fürstlich durchlaucht) wollen gnedigst/ zulassen das er ein Theil vom Sehe (Gutten am Borowo-See gelegen) /  Borowo kaufen möge ./. p

Mit dem pferdt ist / in lang geschenig.

Mit dem Sehe Borowin, /  kann nicht dem? . Acto Johannßp. 9. Aug. …… /Ex commiß. Pr.

P: Johannsb: den 6. August Ao 82

Quellen: Ostpr. Folianten 1582/1590 XX - EM 57b Nr.64

Durchlauchtigster Hochgeborner Fürst gnedger Herr, E.F D. (Ewiger Fürstlicher Durchlaucht)
sindt meine undthänige gehorsame und pflichtschuldige
Dienste neben wünschung von gott gnaden, zeittlicher und
Ewiger wolfarts und alles glückhaftigen Jed[er]zeitt 
bivorn, und  tan E.F.D.,                                

                                   Ich armer und[er]thaniger Diener
in demutth nicht verhaltten, Was nach Dem Ich alß
E.F.d. Euer armer williger und[er]than von dem Herrn
Haupttman wegen ettlicher gescheffte halben nach
Oleczken nemlichen uff E.F.d. replichen ankeufe, haber
zur bestellen und uff zu kauffen, bin verschickt worden,

Ist mir, in dem, uffm wege ein großer schade wied[er]fah-
ren
, nemlich, das mir ein pferd wegen plotzlich[er] rei-
sung, wie aus E.F.d. befehlich ufferlegt zu Thode getrieben
,
und also mitt großem schaden überfallen, und dadurch
armer Mann sehr und[er]kommen bien.
                                                             Alß gelanget
an E.F.d. mein und[er]thaniges Bietten und flehen, sie
wollen sich doch hierin in diesem schweren und schadlichem
fall meiner noth gnedigst annehmen, und mitt gnedi-
ger hülff zu erretung und erstattung geschehenen scha-
dens erscheinen, damitt mir das Jenige, was mir uff
E.F.d. verschickung geschehen müchte erstattet werden.

Und weyll gnedigster Fürst und Herr, Ich E.F.d. ein lan-
ge Zeit vor einen Landtkemmerern an diesem Fürst:
Hause Johansburg dienstlich gewesen,

                                                                Ihr bestes nutz
und frommen stetts gesucht und noch nachgehe, auch
albereit dabey von stettiger mühe sorge und arbeitt

Seite 2

auch Teglich auffwarttung, abreisung und ver-
schickung hin und her schwach und altt worden.

Bytte nun EFD Ich und[er]thenigst und demüttigst
sie wollen sich hierin gnedigst erkleren, verhelffen
verschaffung pflegen, damitt mit meinem meinem gerin-
gen doch Treulichen und vleissigen Verdienst noch
2 Hueben Heyde an Kesell gelegen, geringen Kauf
noch uberzugeben und einzureumen müchte vergund
und zugelassen       
                          Daneben auch wollen
EFD so Ihr gnediger wylle were vergunnen
und aus gnaden zulassen, damitt nur/mir(?) ein Theyll
Sehe (See) Borowen geburenden Kauff noch müchte erkauft
und ubergeben werden; Sinttemal Ich derselben
Theyll, meinem geringen vermügen nach, Immer
mit gelde zahlen und dafür gebürlicher
weiseerlegen will.    
                             Unnd Trage keinen Zwey-
ffel an EFD gnaden und güttigkeitt, sie wer-
den an Ihr Erbarmung und gnediger Hülff nicht
mangeln lassen und sich aus gnaden erzeigen
Damitt Ich dasselbe meinem und[er]thänigen supplici-
ren und demüttigen flehen noch erlagen müge.
Solches wird gott d[er] Allmechtige EFD seiner All-
macht noch reichlichen und ubervliessig vergelten

Ich auch um sie allen meinem hochsten vleiß noch
zuverschulden schuldig und gefliessen.

       EFD

Gehorsamer und un-
d[er]thänig[er] Diener

Pauell Gutth Landtkemmerer
Im (außm) Johansburgischen

Hauptmanns Bericht vom Johannisb. …Pauel Gutten Landt-
Cemmers Supplication

Daß Scharwerk und Pfluggetreiding vom Gutten beim Borowny
anlangendr hatt Supplicant schon einen Bescheid ist ihm zu
seinen lebetagenn erlaßen
will er aber Jährlich mehr nicht alß einem Schwetzenn kann
einen Sch …ornn Pfluggetreidich giebet, das Scharwerk
auch nicht haben Zweÿmahl das Jahr ann im kombt: ……
ihm alß einem altenn treuen Diener        allenn abgadt
woll gnedigt wilfahren doch das sich sein Sohn gleich
falls alß wie der Vater nach seinem Codr brauch löst

Abscheidt

Die K. H. Räthe               es beÿ        Abschiede
       der Supplicant               dis Scharwerk und
Pflugetreidigt ist               ,besonders
daß Ihre a…. dasselbe        halbe dienst Erb-
lich                             könne die
              sich nicht ……tig        ob das

 

 

viertel Fläche links

Söhne künftig d Herr-
schaft auch Diener (durchgestr.)
(durchgestr.)                      f       Dich
die begnadigung gleich
dessen Vaters erlang
…äng Sölches gönnrs
Ihnen als H Räthe ……
Actum Konigsburg
drs 19 No?vembr 95
Ex
filie
h Burggraf
Unterschrift

 

4. Brief vom 15.11.1595

 

00038 Brief S. 1

 

Durchlauchtigster Hochgeborener
Fürst, Gnädigster Herr
Demnach uff mein Underthä-nigst suppliciren E.F.Dlt
meine vier Huben beÿ
dem Fließ Goßlowßken
Im Johannßburgischen umb
ein gewisses geldt gnäd
igst überlaßen unndt ver-
kaufft: unndt aber
Ich dieselben Huben E.F.Dlt.
Zur gebuehr bezahlett unndt
die gelde daß Amptts Jo-
hanßburgck eingeliefertt,
deßen E.F.Dlt. urkündtlichen
einen wahren bericht von
unserm HaupttMahnn unndt Amptt-
schreiber gnädigst einzuneh-
men haben: Alß gelanget
dero welchen an E.F.Dlt.
mein underthänigst bitt, wei-
len Ich nunmehr obberürte
vier Huben völlig gegolten
unndt bezahlett, E.F.Dlt.
mich zu gebuerlicher solche

00039 Brief S. 2

lautt dem Anno 90 von E.
schiedt mitt einer Hauptver-
schreibung uber ernante 4 Hub
gnädigst willfahren woln
und vom Hr. Haubtmann
darein wißen laßen
daß werden umb E.F.Dlt.
meinem        gnädigsten Fürsten undt
Hn. Ich Inn allerunderthä
nigster pflicht In unndt
allewege gar willigck

   E.   F.   Dlt.
underthänigster unndt
gehorsamster Diener

   Paull Gutt
   Landkemmerer Im
   Rosinschen Kirchspiel


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